Bußgelder aus dem Urlaubsort – falsch geparkt, zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel, überholt bei Überholverbot – macht nichts, das war ja im Ausland. Pustekuchen, so einfach erledigt ist der Bußgeldbescheid nicht, der manchen vielleicht nach dem Urlaub ins Haus flattert. Die Regel: „Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, bekommt ein Bußgeld“. Das gilt auch im Ausland, selbst wenn der Fahrer die speziellen Verkehrsregeln nicht kennt. Die ausländische Busgeldstelle ermittelt den Halter beim Kraftfahrtbundesamt und schon kommt der unerwartete Brief ins Haus.
Bußgelder aus dem Urlaubsort – besser zahlen
Wer nicht bezahlen will, überlegt sich die Frage: Kann das Bußgeld in Deutschland überhaupt vollstreckt oder eingetrieben werden?
Ausländische Behörden dürfen in Deutschland kein Bußgeld einreiben, aber! es gilt eine Bagatell-Grenze von 70 Euro und die gilt auch für andere Geldstrafen. Und die ist schnell erreicht, wenn zu schnelles Fahren in Italien schon 170 Euro kostet, bei Rot über die Ampel in Kroatien schon 260 Euro oder falsch Parken in Dänemark schon 70 Euro kostet. Hinzu kommen die Verfahrenskosten.
Außerdem haben fast alle EU-Mitgliedstaaten ein Rahmenabschluss in nationales Recht umgesetzt – außer Irland, Griechenland und Italien. Letztere treiben die Bußgelder oft über Inkassobüros ein. Zwischen Österreich und Deutschland gilt ein bilaterales Abkommen, hier dürfen Geldbußen schon ab 25 Euro vollstreckt werden.
Wer nochmals in die Länder reisen möchte, in dem das Bußgeld nicht bezahlt wurde, muss mit Konsequenzen rechnen zum Beispiel bei der Passkontrolle. Es gilt das Recht des Reiselandes. Übrigens: Ich hörte mal von einem Bußgeldbescheid aus Südafrika.
Quelle: test 9/2016
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