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Bußgelder aus dem Urlaubsort

Bußgelder aus dem Urlaubsort – falsch geparkt, zu schnell gefahren, bei Rot über die Ampel, überholt bei Überholverbot – macht nichts, das war ja im Ausland. Pustekuchen, so einfach erledigt ist der Bußgeldbescheid nicht, der manchen vielleicht nach dem Urlaub ins Haus flattert. Die Regel: „Wer gegen Verkehrsregeln verstößt, bekommt ein Bußgeld“. Das gilt auch im Ausland, selbst wenn der Fahrer die speziellen Verkehrsregeln nicht kennt. Die ausländische Busgeldstelle ermittelt den Halter beim Kraftfahrtbundesamt und schon kommt der unerwartete Brief ins Haus. Weiterlesen