weinwerk-neusiedl-trolley-tourist

Souvenirs und der Zoll

Souvenirs und der Zoll, das ergibt am Flugplatz manchmal ein böses Erwachen. Denn nicht alles, was in Urlaubsländern so verführerisch am Straßenrand feilgeboten wird, kommt einfach so durch den Zoll. Deshalb ist es gut zu wissen, was und wie viel ohne Probleme nach Deutschland eingeführt werden darf.

Souvenirs dürfen nur zum eigenen Ge- und Verbrauch dienen, für Angehörigen des Haushalts und als Geschenk. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Außerdem dürfen die Waren nicht verkauft werden.

Souvenirs und der Zoll – innerhalb und außerhalb der EU

Bei den erlaubten Einfuhrmengen bestehen zum Teil erhebliche Unterschiede zwischen Ländern, die in der Europäischen Union liegen und außerhalb. So dürfen zum Beispiel 800 Zigaretten bei der Einreise aus EU-Staaten eingeführt werden. Allerdings nur 300 aus Bulgarien, Ungarn, Lettland, Rumänien und Kroatien. Und Ausnahmen bilden da auch die Kanarischen Inseln, die französischen Übersee-Departements sowie die britischen Kanalinseln.

Aus Nicht-EU-Ländern sind es sogar nur 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Also alles sehr kompliziert und mit Fallstricken gespickt.

Welche Mengen erlaubt der Zoll aus EU-Ländern?

  • Tabakwaren – 800 Zigaretten mit Einschränkungen bei bestimmten Ländern, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke – 10 Liter Spirituosen, 20 Liter Zwischenerzeugnisse z. B. Sherry, Portwein, Marsala, 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier
  • Kaffee – 10 Kilogramm Kaffee oder kaffeehaltigen Waren

Welche Mengen erlaubt der Zoll aus Nicht-EU-Ländern?

souvenirs-und-der-zoll

Souvenirs und der Zoll -beschränkte Mengen für Zigretten

  • Tabakwaren – 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak
  • Alkohol und alkoholhaltige Getränke – 1 Liter Alkohol und Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Vol.-% oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 Vol.-% oder 2 Liter Alkohol mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Vol.% oder 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier
  • Arzneimittel – die dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechende Menge
  • Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug – die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Reservebehälter
  • Andere Waren – bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro, für Flug-und Seereisende bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro, für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von ingesamt 175 Euro

Es lohnt sich, die Bestimmungen zu kennen, damit nicht bei der Einreise die Souvenirs konfisziert werden.

Weitere Informationen:
www.zoll.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert