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Souvenirs und der Zoll

Souvenirs und der Zoll, das ergibt am Flugplatz manchmal ein böses Erwachen. Denn nicht alles, was in Urlaubsländern so verführerisch am Straßenrand feilgeboten wird, kommt einfach so durch den Zoll. Deshalb ist es gut zu wissen, was und wie viel ohne Probleme nach Deutschland eingeführt werden darf.

Souvenirs dürfen nur zum eigenen Ge- und Verbrauch dienen, für Angehörigen des Haushalts und als Geschenk. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich. Außerdem dürfen die Waren nicht verkauft werden. Weiterlesen