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Der Bienenstich

Der Bienenstich stammt aus Österreich und ist ein Blechkuchen mit Mandeln und einer Vanille- oder Sahnecremefüllung. Der Hefeteig mit einer Fett-Zucker-Masse belegt karamellisiert beim Backen und ergibt die hellbraune Farbe. Der Kuchen ist ein beliebtes Gebäck in der traditionellen Küche und im Verkauf beim Bäcker oder Konditoreien.

Doch mit einem Stich von einer Biene oder Wespe hat der Kuchen rein gar nichts zu tun. Aber wie kam der Kuchen zu seinem ungewöhnlichen Namen?

Der Bienenstich und ein Streit

Der Sage nach soll es im 15. Jahrhundert zu einem Nachbarschaftsstreit zwischen zwei Orten gekommen sein. Die Bewohner von Linz in Österreich waren sauer. Der Kaiser hatte ihnen das Privileg, den Rheinzoll einzuziehen, entzogen und übertrug das Recht der Nachbargemeinde Andernach. Es ging um viel Geld, das Linz nun fehlte und Andernach kassierte.

Der Bienenstich Quelle: Pixabay, Capri23auto

Wütend griffen im Morgengrauen die Linzer die Andernacher an. Das Getöse hörten zwei Andernacher Bäckerlehrlinge, die grade Honig aus den Bienenstöcken an der Stadtmauer naschten. Sie sahen die Angreifer und bewarfen sie geistesgegenwärtig mit den Bienenkörben. Die wütenden Bienen stachen die Linzer heftig und sie ergriffen die Flucht. Zum unverhofften Sieg der Andernacher über die Linzer benannten sie den Kuchen mit Füllung und Nüssen Bienenstich.

Der Bienenstichfall – ein Fall beim Bundesarbeitsgericht

Im Mai 1984 sprach das Bundesarbeitsgericht ein Urteil, in dem es um die Kündigung nach einem Diebstahl ging. Eine Angestellte hatte sich ein Stück Bienenstich aus der Kuchentheke genommen und sie hatte dafür nicht bezahlt. Ihr Arbeitgeber hatte ihr daraufhin fristlos gekündigt. Die Parteien zogen vor Gericht. In letzter Instanz urteilte das Bundesarbeitsgericht. Auch wenn es sich bei dem entwendeten Stück Bienenstich nur um einen geringen Wert handelte, ist es dennoch Diebstahl. Der Arbeitgeber hat somit das Recht seiner Angestellten zu kündigen.

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