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Flieger zu spät

Flieger zu spät oder gar gestrichen – furchtbar ärgerlich. Kaum zu ändern, aber Fluggäste brauchen sich nicht zu ärgern. Denn die EU verabschiedete eine Verordnung für Reisenden mit Entschädigungsansprüchen. Bei Verspätungen ab drei Stunden oder Komplettstreichungen müssen die Fluggesellschaften 250 bis 600 Euro pro Person bezahlen. Verpflegung ebenso. Also nicht hektisch werden, sondern ruhig bleiben und genau die Zeit im Blick behalten.

Da Reisende bei Fluggesellschaften ihre Ansprüche in der Regel nur mit Rechtsanwalt durchsetzen können, ist das vielen Geschädigten viel zu mühselig. Doch es gibt Hilfe auch im Falle von Pauschalreisen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen. Selbst Geschäftsreisenden steht die Entschädigung zu und das persönlich, auch wenn der Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Hilfe bietet hier zum Beispiel die Schlichtungsstelle der Bundesregierung und einige Fluggastportale.

Flieger zu spät – was tun? – Geld zurück?

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Flug zu spät heißt warten, doch manchmal finanzielle Entschädigung

Die Schlichtungsstelle der Bundesregierung söp (Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V.) hilft nicht nur bei Ärger mit Flügen, sondern bei Bahnreisen, Fernbusreisen und Schiffsreisen. Ein Besuch auf der Internetseite lohnt allemal, denn der Verein treibt die Entschädigung kostenlos ein.

Auch gibt es inzwischen einige spezialisierte Fluggastportale, die Hilfen anbieten. Gleich auf den Internetseiten sind sogenannte „Entschädigungsrechner“ installiert, mit denen Reisende gleich die zu erwartenden Entschädigungen errechnen lassen können.

Die Hilfe kostet allerdings etwas. Manche übernehmen gleich die ganze Forderung und zahlen mit Abzug dem Reisenden Geld aus.

Kritisches Vergleichen ist hierbei bares Geld.

Weitere Informationen:
www.soep-online.de
www.flightright.de
www.fairplane.de
www.EUclaim.de

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